Der Führerschein

Der Weg zum Führerschein

mit körperlichen Einschränkungen

Jeder erwachsene Bürger hat ein Recht auf eine Fahrerlaubnis, auch wenn eine körperliche Einschränkung vorliegt. Die Fahrerlaubnis kann nur bei einer klar erwiesenen Nichteignung verweigert werden. Über die Fahrerlaubnis und die Fahrzeugzulassung entscheidet die Verwaltungsbehörde. Genauer die Führerscheinstelle des Landratsamtes, des Ordnungsamtes oder der Stadtverwaltung.

Grundlage aller Entscheidungen ist die Fahrerlaubnisverordnung (FeV). Hier werden u.a. die Zulassungen von Personen und Fahrzeugen zum Verkehr auf öffentlichen Straßen rechtlich bestimmt und ist damit die Grundlage für alle Verkehrsteilnehmer.

Um ein wenig Licht ins Dunkel zu bringen, was es zu beachten gibt und welche Änderungen am Fahrzeug in einen Führerschein einzutragen sind, haben wir für Sie die wichtigsten Punkte zusammengestellt.

1. Sie sind körperlich eingeschränkt und möchten den Führerschein erwerben

Wenden Sie sich an eine Fahrschule, die mit verschiedenen Fahrhilfen ausgestattet ist und schließen Sie mit ihr einen Ausbildungsvertrag ab. Über Ihre Fahrschule stellen Sie einen Antrag bei der für Sie zuständigen Führerscheinstelle. In dem geben Sie an, in welcher Weise Ihre körperlichen Fähigkeiten durch Unfall oder Krankheit eingeschränkt sind. Danach prüft die Verwaltungsbehörde Ihre körperliche und geistige Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen.

Dazu benötigen Sie die Hilfe von Fachleuten:

1.1 Ein amts- oder fachärztliches Gutachten

Das Gutachten ist die Grundlage für alle weiteren Untersuchungen. Achten Sie hierbei – wie bei allen anderen Dokumenten auch – unbedingt darauf, dass Sie immer im Besitz des Originals bleiben.

Unser Tipp:

  • Geben Sie immer dem Facharzt den Vorzug
  • Achten Sie auf die Aussagekraft der Atteste und Bescheinigungen

1.2 Gutachten eines amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr

Letztere sind in den alten Bundesländern die Sachverständigen des TÜV und in den neuen Bundesländern die der DEKRA.

Dieses Gutachten schlägt der Verwaltungsbehörde die Beschränkungen und Auflagen für Ihre Fahrerlaubnis vor. Sie sind frei in der Wahl Ihres Sachverständigen.

Unser Tipp:

  • Gehen Sie zu einem Sachverständigen Ihres Vertrauens
  • Lassen Sie sich von dem Sachverständigen beraten
  • Lassen Sie sich alle Beschränkungen und Auflagen erklären
  • Fragen Sie nach Begründungen

Sie dürfen nicht weiter eingeschränkt werden, als es unbedingt erforderlich ist. Das gilt auch, wenn Sie einen Kostenträger haben. Nur was im Führerschein enthalten ist, kann einen finanziellen Zuschuss möglich machen.

Allerdings kann es passieren, dass Sie das eine oder andere nützliche Hilfsmittel selbst finanzieren müssen.

und/oder

1.3 In Sonderfällen ist ein medizinisch-psychologisches Gutachten notwendig

Bei Krankheiten, in denen das Gehirn beteiligt war, ist dieses Gutachten notwendig.

  • Schädel-Hirn-Trauma
  • ICP (Infantile Cerebral-Parese oder spastische Lähmung
  • Schlaganfall Spina bifida (offener Wirbelkanal)
  • Multiple Sklerose

Natürlich kann es auch passieren, dass der Sachverständige bei einer Fahrprobe Auffälligkeiten feststellt und die Verwaltungsbehörde dieses medizinisch-psychologische Gutachten einfordert. Dann heißt es, dieses Gutachten vorlegen, für die eigene Sicherheit und für einen zügigen Ablauf der Genehmigungen.

Unser Tipp:

  • Für jedes Gutachten sind Sie der Auftraggeber
  • Achten Sie darauf, dass Sie das Original erhalten
  • Alle Gutachter unterliegen der Schweigepflicht
  • Die Schweigepflicht bedingt Ihre Unterschrift für das Weiterleiten des Gutachtens

Der Weg zum Umschreiben eines Führerscheins

nach Unfall, Krankheit oder ähnlichem

Jeder erwachsene Bürger hat ein Recht auf eine Fahrerlaubnis, auch wenn nach Unfall oder Krankheit eine körperliche Einschränkung vorliegt. Über die Fahrerlaubnis und die Fahrzeugzulassung entscheidet die Verwaltungsbehörde. Genauer die Führerscheinstelle des Landratsamtes, des Ordnungsamtes oder der Stadtverwaltung. Die Fahrerlaubnis kann nur bei einer klar erwiesenen Nichteignung verweigert werden.

Grundlage aller Entscheidungen ist die Fahrerlaubnisverordnung (FeV). Hier werden u.a. die Zulassung von Personen und Fahrzeugen zum Verkehr auf öffentlichen Straßen rechtlich bestimmt und ist damit die Grundlage für alle Verkehrsteilnehmer.

Um ein wenig Licht ins Dunkel zu bringen, was es zu beachten gibt und welche Änderungen am Fahrzeug in einen Führerschein einzutragen sind, haben wir für Sie die wichtigsten Punkte zusammengestellt.

2. Sie sind bereits im Besitz eines Führerscheins und werden durch EINEN Unfall oder EINE Krankheit Mobilistätseingeschränkt

Die Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) besagt, wenn ein Fahrzeugführer in seinen Fähigkeiten in irgendeiner Weise eingeschränkt ist, so muss Vorsorge getroffen werden, dass er andere nicht gefährdet: „Die Pflicht zur Vorsorge obliegt dem Betroffenen selbst.“ Das Gesetz geht von der Eigenverantwortlichkeit des Einzelnen aus: „Jeder hat sich so zu verhalten, dass kein anderer mehr als nach den Umständen unvermeidbar gefährdet wird.“

Sollte es zu einer körperlichen Behinderung kommen, müssen Sie selbst dafür Sorge tragen, Ihr Fahrzeug so umzurüsten, dass Sie auch unter den veränderten Umständen wieder sicher fahren können. Alle Änderungen am Fahrzeug sollten von einem Sachverständigen abgenommen und im Fahrzeugschein eingetragen werden.

Die Eintragung im Führerschein ist nicht immer notwendig, jedoch auf jeden Fall empfehlenswert. Ist ein körperlich behinderter Autofahrer*in in einen Unfall verwickelt, muss er/sie unter Umständen nachweisen, dass er/sie das umgerüstete Fahrzeug sicher und ohne Gefährdung anderer führen konnte, unabhängig von der Frage der Verursachung des Unfalls. Mit Gutachten und Eintragung im Führerschein ist die Gegenseite in der Nachweispflicht.

Ein weiterer Grund für die freiwillige Eintragung ist die mögliche finanzielle Bezuschussung, deren Voraussetzung die Eintragung im Führerschein ist, welche wiederum das Gutachten benötigt.

Zu Ihrer Erleichterung haben wir Ihnen im Katalog und auf unserer Webpage unter „Produkte“ die jeweilige notwendige Führerscheineintragung unter das Produkt gesetzt.

Welche Anforderungen werden an ein Gutachten gestellt?

Die so genannte Eignungsrichtlinie besagt: Gutachten müssen in allgemeinverständlicher Sprache abgefasst, sowie nachvollziehbar und nachprüfbar sein. Die Nachvollziehbarkeit betrifft die logische Ordnung (Schlüssigkeit) des Gutachtens. Sie erfordert die Wiedergabe aller wesentlichen Befunde und die Darstellung der zur Beurteilung führenden Schlussfolgerungen.

Der Umfang eines Gutachtens richtet sich nach der Befundlage. Bei eindeutiger Befundlage wird das Gutachten knapper, bei komplizierter Befundlage ausführlicher ausfallen. Diese Aussagen gelten für alle Gutachten.

Das medizinische Gutachten ist die Grundlage der gesamten Eignungsbegutachtung. Die Sachverständigen sind nur dann in der Lage, die erforderlichen technischen Umrüstungen für Ihr Fahrzeug festzulegen, wenn Sie zuvor durch das medizinische Gutachten ausreichend über Art und Ausmaß Ihrer Behinderung informiert wurden. Schließlich sollen Sie so wenig wie möglich in Ihrer Freiheit eingeschränkt sein und dabei sich selbst und andere so wenig wie möglich gefährden.

Das medizinische Gutachten sollte die folgenden Angaben enthalten:

  • die Diagnose (möglichst in verständlicher Sprache)
  • eine Aussage darüber, ob es sich bei der Ursache für die Behinderung um einen Unfall oder um eine Erkrankung handelt
  • wenn es sich um eine Erkrankung handelt: ist diese Erkrankung progressiv oder statisch
  • wenn eine progressive Erkrankung vorliegt: in welchen Abständen werden ärztlich Kontrolluntersuchungen für erforderlich gehalten

Eine Begutachtung der eingeschränkten Fähigkeiten, die für das Autofahren von Bedeutung sind umfassen zum Beispiel:

  • Beweglichkeit der Gliedmaßen, bzw. deren Einschränkung
  • Kraftentfaltung, Feinmotorik
  • Funktionsfähigkeit der Gelenke, z.B.: treten Schmerzen bei Bewegungen auf
  • besteht die Möglichkeit, dass Bewegungen aus Schmerzgründen unterbleiben oder nicht in dem erforderlichen Maße ausgeführt werden können
  • müssen Medikamente eingenommen werden
  • wenn ja, beeinträchtigen diese Medikamente die Fahreignung
  • ist bei der Behinderung in irgendeiner Form das Gehirn beteiligt
  • bestehen aus ärztlicher Sicht Bedenken gegen das Führen von Kraftfahrzeugen

Hinweise zum Thema „Fahrprobe“

Warum ist eine Fahrprobe erforderlich?

Im Gesetzestext wird gefordert, der Sachverständige solle in der Regel eine Fahrprobe durchführen, „um festzustellen, dass der Behinderte das Fahrzeug mit den ggf. erforderlichen besonderen technischen Hilfsmitteln sicher führen kann“.
Von dieser Forderung sollte nur abgewichen werden, wenn Art und Ausmaß der Behinderung, sowie deren Einfluss auf die Fahrfähigkeit ganz eindeutig feststehen und Zweifel ausgeschlossen sind.

Worin unterscheidet sich die Fahrprobe von der Führerscheinprüfung?

Bei der Führerscheinprüfung wird geprüft, ob der Kandidat die Verkehrsregeln beherrscht und ob er sich mit dem Fahrzeug sicher im Verkehr bewegen kann. Unterläuft ihm bei der Prüfung ein Fehler, so hat er die Prüfung nicht bestanden und muss nochmals antreten.

Bei der Fahrprobe hingegen wird festgestellt, ob der Kandidat grundsätzlich zum Führen von Kraftfahrzeugen geeignet ist. Unterläuft ihm dabei ein Fehler, wird die Ursache untersucht. War der Fehler ausbildungs- oder behinderungsbedingt? Eine Fahrprobe wird auf die speziellen Probleme der Behinderung zugeschnitten. Es macht Sinn diese Fahrprobe vor der praktischen Führerscheinprüfung durchzuführen, an einem Zeitpunkt der Prüfungsreife. Eine nicht bestandene Prüfung kann problemlos wiederholt werden. Wird dagegen eine Fahrprobe nicht bestanden, so heißt das im Klartext: „Zum Autofahren nicht geeignet!“ Einer solchen Doppelbelastung sollten Sie sich nicht aussetzen.

Unterscheidet sich die Führerscheinprüfung eines behinderten Kandidaten von der eines nicht behinderten Kandidaten? – Ganz klar: Nein!

Wenn Sie die geforderten medizinischen und technischen Gutachten vorgelegt haben, so ist die Frage der Eignung geklärt: „Sie sind zum Führen von Fahrzeugen geeignet, unter Umständen mit erforderlichen Fahrhilfen und Einschränkungen.“
Der Prüfer wird Sie behandeln wie jeden anderen Fahrschüler. Alles andere ist nicht zulässig.


Schlüsselzahlen

Die Schlüsselzahlen sind Teil der amtlichen Zulassung von Personen zum Straßenverkehr in der Europäischen Union. Sie sind auf der Rückseite eines EU-Führerscheins in der Spalte 12 eingetragen. Die dort jeweils eingetragenen Schlüsselzahlen zeigen an, ob und welche Beschränkungen der Fahrerlaubnis oder Auflagen für den betreffenden Führerscheininhaber bestehen.

  • [15] Angepasste Kupplung
  • [20] Angepasste Bremsmechanismen
  • [25] Angepasste Beschleunigungsmechanismen
  • [30] Angepasste kombinierte Gas- und Bremsmechanismen
  • [35] Angepasste Bedienvorrichtungen (Schalter für Licht, Scheibenwischer/-waschanlage, akustisches Signal, Fahrtrichtungsanzeiger usw.)
  • [40] Angepasste Lenkung
  • [78] Nur Fahrzeuge ohne Kupplungspedal